Funkmietwagen – ist doch auch eine Taxi, oder? Antwort: JEIN
Genauso wie ein Taxi gehört auch ein Funkmietwagen zum öffentlichen Personennahverkehr.
- gehören zum öffentlichen Personennahverkehr
- Fahrer brauchen eine sogenannte Ortskenntnisprüfung
- Fahrer haben einen Personenbeförderungsschein
- von der Krankenkasse bezahlte Krankenfahrten
- Alle Taxis haben die selbe Farbe, ein Taxischild auf dem Dach und eine Konzessionsnummer auf dem Fahrzeug
- Die Beförderungspreise werden gesetzlich festgelegt
- Ein Verhandeln über den Beförderungspreis ist durch die Tarifgebundenheit nicht möglich
- an öffentlichen Plätzen wie z. B. vor Bahnhöfen gibt es Taxistreifen
- haben kein Taxischild
- eine Tarifpflicht gibt es für Funkmietwagen nicht
- Funkmietwagen können Rabatte oder Pauschalpreise vereinbaren