Elsdorfer Funkmietwagen    /     Claudia Giesen u. Heinz Giesen

Wo ich Sie nicht hinbringen kann, möchten Sie auch gar nicht hin!

Funkmietwagen oder Taxi?

Um Ihnen die Entscheidung ein wenig zu erleichtern, haben wir Ihnen ein paar kleine Informationen zusammengestellt:

Genauso wie ein Taxi gehört auch ein Funkmietwagen zum öffentlichen Personennahverkehr. In beiden Fällen haben die Fahrer eine sogenannte Ortskenntnisprüfung abzulegen.

Das Taxi ist deutlich durch seine Farbe und einem Taxischild auf dem Dach, sowie der angebrachten Konzessionsnummer zu erkennen.
Die Beförderungspreise werden gesetzlich festgelegt und errechnen sich aus dem Grundpreis für die Bereitstellung, Anfahrt und erste Teilstrecke (Anfahrstrecke), dem tariflich festgelegten Kilometerpreis nach weiteren Teilstrecken,sowie einem Zeitpreis (z.B. Ampelstopps, Staus, etc.).
Ein Verhandeln über den Beförderungspreis ist durch die Tarifgebundenheit nicht möglich.

Funkmietwagen haben kein Taxischild auf dem Dach und auch keine Konzessionsnummer an der Heckscheibe.
Eine Tarifpflicht gibt es für Funkmietwagen nicht.
Im Normalfall setzt sich das Beförderungsentgeld aus dem zurückgelegten Weg und einem vereinbarten Kilometerpreis zusammen.
Daher sind die Preise immer dieselben, egal ob tags- oder nachtüber, ob es Staus gibt oder verkehrsbedingte Wartezeiten. All das wird nicht berechnet.
Funkmietwagen können somit günstigere Preise anbieten, sowie Rabatte oder Pauschalpreise vereinbaren.

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